Allgemeine Hinweise
Der Mieter sichert zu,
- die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung des Bootes zu besitzen,
- das Boot nicht zu führen, soweit er infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses berauschender Mittel das Boot nicht sicher führen kann und solchen Personen das Boot nicht zur Führung zu überlassen,
- die Führung des Bootes Personen unter 18 Jahren nicht zu gestatten
- dass das Boot nicht an Dritte überlassen wird,
- dass Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren stets geeignete Schwimmwesten tragen,
- dass die Zahl der für das Boot zugelassenen Personen nicht überschritten wird
- dass auf eine gleichmäßige Gewichtsverteilung geachtet wird,
- dass keine Gegenstände und Abfälle ins Wasser gelangen,
- dass unmotorisierte Booten sowie Fahrgast- und Berufsschifffahrt in jedem Fall die Vorfahrt gewährt wird,
- sich umsichtig gegenüber anderen Wassersportlern zu verhalten und genügend Sicherheitsabstand zu wahren,
- dass der Gewässergrund zu keiner Zeit vom Boot berührt wird,
- das bei Havarien, Kollisionen oder sonstigen außergewöhnlichen Umständen der Vermieter und die zuständige Wasserschutzpolizei unverzüglich informiert werden,
- nicht mit offenem Feuer am Bord umzugehen, mit Ausnahme des von uns vermieteten Grills,
- sich selbständig über die Wetterbedingungen während der Mietzeit informiert zu halten und bei aufkommenden Gewitter und starken Wind schützende Buchten, Kanäle oder Stege zu suchen und sich selbst und das Boot in Sicherheit zu bringen (insbesondere auch um die pünktliche Rückgabe des Bootes zu gewährleisten)
- dass sich Binnenschiffahrt-Sportbootevermietungsverordnung, unter die dieser Mietvertrag fällt, in der an Bord befindlichen Bootsmappe befindet,
- dass sich das Bootszeugnis in der an Bord befindlichen Bootsmappe befindet,
- dass Rettungsmittel (z.B. Rettungsringe) nur für den Notfall sind und nicht anderweitig eingesetzt werden dürfen,
- dass das Fahren nach Sonnenuntergang nicht erlaubt ist. Danach darf nur auf dem Gewässern geankert werden,
- das Anlegen in unserem Hafen ist nach Sonnenuntergang nicht erlaubt und wird mit einer Geldstrafe von 400,00€ geahndet,
- soweit Reparaturen während der Mietzeit durch den Mieter notwendig werden sollten, in jedem Fall zuvor das Einverständnis des Vermieters einzuholen ist.
- Die Rückgabe des Bootes an den Vermieter erfolgt am ursprünglichen Ort der Übergabe zum vereinbarten Zeitpunkt. Insbesondere witterungsbedingte Schwierigkeiten entbinden den Mieter nicht von seiner Pflicht zur pünktlichen Rückgabe. Das Boot muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden.
- Eine vorzeitige Rückgabe ist nur nach Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Auf den vereinbarten Mietpreis hat die vorzeitige Rückgabe jedoch keinen Einfluss, soweit dies auf Gründen beruht, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
- Inventar und der Zustand des Bootes sind bei Rückgabe an den Vermieter gemeinsam anhand einer Checkliste zu prüfen. Die Kaution wird unverzüglich nach Rückgabe und Mietende zurückgezahlt.
- Der Vermieter ist berechtigt, bei Rückgabe des Bootes festgestellte Schäden von der Kaution in Abzug zu bringen. Gleiches gilt für übrige Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter, insbesondere wegen verspäteter Rückgabe, nicht erfolgter Reinigung, Kosten für verbrauchten Treibstoff etc…
Rücktritt | Stornierung | Verspätung
Generell gilt: Bei Umbuchungen oder einer Stornierung wird eine Gebühr von 20 € fällig.
Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Buchung werden 40% des Gesamtpreises fällig.
Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn der Buchung werden 60% des Gesamtpreises fällig.
Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Buchung werden 85% des Gesamtpreises fällig.
Bei einem Rücktritt von weniger als 7 Tagen vor Beginn der Buchung werden 100% des Gesamtpreises fällig.
Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von 25€ je angefangener 1/2 Stunde erhoben.
Ist wegen schlechter Witterungsbedingungen die Bootsfahrt nicht möglich, können Sie nach Zahlung des fälligen Mietzinses und Absprache mit uns einen neuen Termin vereinbaren. Ausgenommen hiervon sind normaler Regen und Wind bis zur Windstärke 4.
Eine Stornierung wegen schlechtwetter oder Unwetter ist nicht möglich.
Nach § 312g Abs. 2 Zif. 9 BGB besteht bei den Charterverträgen grundsätzlich kein Widerrufsrecht, da es sich
1.) um einen Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen / Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und
2.) für diesen Vertrag ein spezifischer Zeitraum vorgesehen ist